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4.4.2 Judikatur – Beweislastumkehr
Verletzung mietvertraglicher Nebenleistungspflichten
Dem Mieter gegenüber besteht eine mietvertragliche Nebenleistungspflicht des Hauseigentümers, den Zugang zu einem vermieteten Objekt, wozu auch die Tiefgarage und der dort von der Klägerin gemietete Abstellplatz gehört, während der gesamten Mietdauer in einem sicheren Zustand zu halten. Erleidet der Mieter durch die mangelhafte Beschaffenheit des Zugangs einen Schaden, ist ihm der Vermieter ersatzpflichtig, wenn er nicht nachweisen kann, dass ihn an der Nichterfüllung seiner Erhaltungspflichten kein Verschulden trifft. Von seiner vertraglichen Haftung kann sich der Vermieter nur befreien, wenn er nachweist, dass der gefährliche Zustand für ihn nicht erkennbar war oder mit zumutbaren Maßnahmen nicht zu entschärfen war. • [Fußnote: OGH 30.08.2011, 8 Ob 138/10t.]