© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
13.1.3 Judikatur Einstweilige Verfügung
Anspruchsvoraussetzung ist eine gerichtliche Entscheidung
Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch nach § 394 EO ist eine gerichtliche Entscheidung, aus der sich ergibt, dass die einstweilige Verfügung zu Unrecht erlassen wurde. Das kann die rechtskräftige Entscheidung im Hauptverfahren sein, die den Anspruch aberkennt, oder die Entscheidung im Sicherungsverfahren, die den Sicherungsantrag mangels Gefährdung oder mangels ausreichender Bescheinigung des Anspruchs abweist. Die bloße Tatsache, dass Rechtsprechung des EuGH besteht, die zur Verneinung des Anspruchs hätte führen müssen, vermag eine zwischen den Parteien ergangene Entscheidung nicht zu ersetzen. • [Fußnote: OGH 11.12.2007, 17 Ob 28/07b.]