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Barbara Pogacar - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.1.3 Judikatur Einstweilige Verfügung

Anspruchsvoraussetzung ist eine gerichtliche Entscheidung

Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch nach § 394 EO ist eine gerichtliche Entscheidung, aus der sich ergibt, dass die einstweilige Verfügung zu Unrecht erlassen wurde. Das kann die rechtskräftige Entscheidung im Hauptverfahren sein, die den Anspruch aberkennt, oder die Entscheidung im Sicherungsverfahren, die den Sicherungsantrag mangels Gefährdung oder mangels ausreichender Bescheinigung des Anspruchs abweist. Die bloße Tatsache, dass Rechtsprechung des EuGH besteht, die zur Verneinung des Anspruchs hätte führen müssen, vermag eine zwischen den Parteien ergangene Entscheidung nicht zu ersetzen. • [Fußnote: OGH 11.12.2007, 17 Ob 28/07b.] 

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