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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.2 Judikatur – Ersatzlage, Naturalrestitution

Schadensberechnung mit Differenzrechnung

Der Schaden ist durch eine Differenzrechnung zu ermitteln. Es ist zunächst der hypothetische Vermögensstand ohne das schädigende Ereignis zu ermitteln und von diesem Betrag der heutige tatsächliche Vermögenswert abzuziehen. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0030153.] 

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