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Dokument-ID: 1153629
2.2.1 Judikatur – Freistellung
Schädiger kann Art der Freistellung bestimmen
Da auch das Entstehen einer Verbindlichkeit einen Schaden darstellt, kann der Geschädigte als Ausfluss der Naturalrestitution vom Schädiger verlangen, dass ihn dieser von solchen Verbindlichkeiten und von Ansprüchen eines Dritten freistellt. Wie die Freistellung erfolgt, ist dem Schädiger überlassen. • [Fußnote: Kodek, Zak 2015, 205.]