© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 603492

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5.2 Judikatur – Informationspflicht des Rechtsvertreters

Rechtzeitige Information über ein Urteil

Als Prozessbevollmächtigter hat der Rechtsanwalt den Mandanten so rechtzeitig über das Vorliegen eines Urteils zu informieren, dass ein Rechtsmittel in Auftrag gegeben werden kann. Es muss auch noch eine Überlegungsfrist verbleiben. Ein Rechtsanwalt haftet für den entstandenen Schaden, wenn er den Mandanten am letzten Tag der Rechtsmittelfrist vom Inhalt der angefochtenen Entscheidung, nicht aber vom Fristablauf informiert. • [Fußnote: Fenzel/Völkl/Völkl, Die Haftung der rechtsberatenden Berufe im Spiegel der Rechtsprechung, ÖJZ 1989, 513.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop