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2.9.1 Judikatur – Kindeswohl
Gefährdung des Kindeswohls bei Verweigerung Bluttransfusion
Das Recht zur Pflege und Erziehung der Kinder gebührt dem Vater, wenn die Mutter aufgrund der Glaubensgebote der Zeugen Jehovas eine notwendige Bluttransfusion an die Kinder verweigern würde, die Kinder durch die Erziehung iS dieser Glaubensregeln in eine gesellschaftliche Aussenseiterrolle gedrängt würden und durch den Wechsel des Erziehungsberechtigten keine schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigungen der Kinder zu befürchten sind. Während bestehender Ehe kann von keinem Elternteil ohne die Zustimmung des anderen bestimmt werden, dass das Kind in einem anderen als dem zum Zeitpunkt der Eheschließung gemeinsamen Bekenntnis oder in einem anderen als bisher erzogen wird. Die festgestellte Weigerung der Mutter, einer notwendigen Bluttransfusion zuzustimmen, stellt eine Gefährdung des Kindeswohls dar, weil die Anrufung des Gerichts zur Ersetzung der Zustimmung der Mutter eine lebensbedrohende Verzögerung bedeuten könnte und ein körperlicher Eingriff unter Umgehung des Sorgeberechtigten als rechtswidrig zu erachten ist. • [Fußnote: OGH 03.09.1986, 1 Ob 586/86.]