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Dokument-ID: 562000
7.3.1 Verweigerung von Behandlungen
Verletzung der Schadensminderungspflicht bei Verweigerung lebensrettender Blutkonserve
Allgemein gilt: Verweigert der an seinem Körper Verletzte eine ihm zumutbare Heilbehandlung, durch die seine Beschwerden verbessert werden könnten, verstößt er gegen die Schadensminderungspflicht, sodass er die von ihm zu vertretende Schadenserhöhung allein zu tragen hat (RS0109225 [T3]; OGH 30.08.2011, 2 Ob 144/11g).