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3.8.2 Judikatur – Sachwalter
Sachwalter trifft umfassendere Aufklärungspflicht
Ein Rechtsanwalt, der zum Sachwalter bestellt wurde, hat besonders aktiv auf eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, weil eine selbstständige Informationspflicht des Besachwalteten grundsätzlich im Hinblick auf die Behinderung reduziert ist. Ob eigene Nachforschungen zu betreiben sind, muss der Rechtsanwalt im Einzelfall unter Berücksichtigung der Rechtslage beurteilen. Die Rsp verlangt dabei vom Rechtsanwalt ein hohes Maß an Wissen und Kenntnis. Bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte besteht eine Prüfpflicht des Sachwalters, ob Anspruch auf eine Gewährung von Sozialleistungen zusteht. Dies auch dann, wenn die betroffene Person schon andere Sozialleistungen erhält. Für die Folgen der Unterlassung der Beantragung muss der Sachwalter haftungsrechtlich einstehen. • [Fußnote: OLG Wien 15 R 33/07v, FamZ 2008/100.]