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Dokument-ID: 1153757
3.6.1 Judikatur – Totalschaden
Zuwarten bei fraglicher Reparaturwürdigkeit
Ist die Reparaturwürdigkeit des beschädigten Fahrzeugs für den Geschädigten nicht ohne Weiteres erkennbar, der Schaden somit an der Grenze zum Totalschaden, ist ihm ein längerer Zeitraum zuzubilligen, um ihm die zweckmäßige Feststellung der Schadenshöhe und die Beurteilung der Frage der Kosten der Reparatur seines Fahrzeugs zu ermöglichen. • [Fußnote: OGH 28.9.2021, 2 Ob 177/20y.]