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Dokument-ID: 1153766
5.1 Judikatur – frustrierte Aufwendungen
Definition frustrierte Aufwendung
Als „frustrierte Aufwendungen“ werden im Allgemeinen Aufwendungen bezeichnet, die durch das Schadensereignis zwar nicht selbst verursacht wurden, durch dieses aber nutzlos geworden sind. • [Fußnote: OGH 17.2.2020, 2 Ob 113/09w.]