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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.10.1 Judikatur zu § 15 MedienG

Wesentlicher Inhalt einer Gegendarstellung – Gegensatz These und Antithese

Wesentlicher Inhalt einer Gegendarstellung ist der Gegensatz zwischen Erstmitteilung (These) und deren Richtigstellung (Antithese). Der Bedeutungsinhalt der Tatsachenmitteilung, auf welche sich die Gegendarstellung bezieht, stellt eine Tatfrage dar. Ob die Gegendarstellung zum Gebot der so genannten Kontradiktorietät entspricht, ist demgegenüber eine Rechtsfrage, deren Bezugspunkt die Feststellungen zum Bedeutungsinhalt der Publikation bilden, der erwidert werden soll. Mangelnde Kontradiktion hat das Gericht von Amts wegen wahrzunehmen und das Veröffentlichungsbegehren schon aus diesem Grund abzuweisen, ohne auf die Einwendungen der Unwahrheit der Gegendarstellung einzugehen. Die Abweisung hindert ein fortgesetztes Verfahren gem § 16 Abs 1 MedienG. Entspricht die Gegenüberstellung nur zum Teil den Kriterien der §§ 9, 11 MedienG, sieht das Gesetz zwar eine gesetzliche Veröffentlichungsanordnung, nicht aber auch eine Geldbuße vor. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0119079.] 

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