© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1197372

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.12.1 Judikatur zu § 18 MedienG

Verhängung einer Geldbuße setzt Antrag voraus

Die Verhängung einer Geldbuße nach § 18 Abs 1 MedienG ist nur bei Vorliegen eines darauf gerichteten ausdrücklichen Verlangens des Antragstellers zulässig. Sie darf wegen zu Unrecht unterbliebener, nicht gehöriger oder verspäteter Veröffentlichung nach gerichtlicher Anordnung derselben nur in Bezug auf Gegendarstellung, nicht aber in Bezug auf nachträgliche Mitteilungen über den Ausgang des Strafverfahrens auferlegt werden. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0126526.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop