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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5.1 Judikatur zu § 7b MedienG

Verletzung der Unschuldsvermutung im Medium

Für die Verletzung der Unschuldsvermutung in einem Medium gilt § 7b MedienG. Hat ein Medienunternehmen die Unschuldsvermutung verletzt, dann kann es sich nicht darauf berufen, dass seine Behauptungen wahr seien; die Rechtswidrigkeit des Verhaltens liegt darin, dass jemand vor rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilung in einem Medium als schuldig hingestellt wurde. Der Entschädigungsanspruch nach § 7b MedienG besteht daher unabhängig vom späteren Ausgang des gegen den Angeschuldigten geführten Strafverfahrens. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0108483.] 

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