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Dokument-ID: 629508
1.2.2 Judikatur zu Eisenbahnen und Kraftfahrzeugen
Straßenbahngelenktriebwagen
Ein Straßenbahngelenktriebwagen ist als Eisenbahn anzusehen. Für das Verhalten bei der Annäherung an schienengleiche Eisenbahnübergänge und bei der Übersetzung solcher Übergänge sowie für die Beachtung der den schienengleichen Eisenbahnübergang sichernden Zeichen sind die eisenbahnrechtlichen Vorschriften zu beachten. • [Fußnote: ZVR 2002/38.]