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Neu Dokument-ID: 1203654

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.9.1 Judikatur zum Missbrauch von Kennzeichen

Verwechslungsgefahr bei Wortbezeichnung

Die Verwechslungsgefahr besteht bei einer Wortbezeichnung dann, wenn letztere entweder im Wortklang oder im Wortbild oder im Wortsinn einander so nahekommen, dass Verwechslungen im Verkehr entstehen können, wobei es auf den Gesamteindruck ankommt, der im Erinnerungsbild des Abnehmers entsteht („Bad Ischler Spezialsalz“ und „Bad Ischler Gesundheitssalz“). • [Fußnote: RIS-Justiz RS0079571.] 

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