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Dokument-ID: 680781
2.5 Judikatur zur Diskriminierung
OGH 27.02.1996, 1 Ob 45/95
In der Regel ist in einer bloßen Durchschnittslaufbahn keine Benachteiligung zu erblicken. Eine Benachteiligung liegt aber jedenfalls darin, wenn die geringere Eignung eines Bediensteten für eine bestimmte Planstelle mit seinem Verhalten als Personalvertreter begründet würde; selbst aus einem gesetzwidrigen Verhalten eines Personalvertreters dürfen niemals Schlüsse gezogen werden, die die Laufbahn nachteilig beeinflussen könnten.