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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6.2 Judikatur zur Treuhandschaft

Haftung des Treuhänders hinsichtlich Bonität des Erwerbers

Wenn ein Treuhänder das Treugut veräußert und dem Erwerber die Bezahlung des Kaufpreises kreditiert, so treffen ihn besondere Erkundigungspflichten hinsichtlich der Bonität des Erwerbers, widrigenfalls er gegen Treuhänderpflichten gegenüber seinem Treugeber verstößt und rechtswidrig handelt. Im Fall der Insolvenz des Erwerbers wäre der Treuhänder dem Treugeber für den dadurch entstandenen Schaden haftbar. • [Fußnote: OGH 28.01.2011, 6 Ob 189/10b.] 

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