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Dokument-ID: 920767
8.2.2 Judikatur
Richtigkeit der Bankbestätigung bezieht sich auf Zeitpunkt der Ausstellung
Die Haftung der Bank für die Richtigkeit der Bankbestätigung bezieht sich nur auf den Zeitpunkt ihrer Ausstellung; weitergehende Verpflichtungen legt das Gesetz den Banken nicht auf. Es bedarf auch keiner Sperre der eingezahlten Beträge bis zum Nachweis der Eintragung oder der erfolgten Firmenbuchanmeldung. Die Bank hat die weiteren Kontobewegungen auf dem Geschäftskonto, auf das sich die ausgestellte Bestätigung bezieht, auch nicht zu überwachen. • [Fußnote: OGH 22.10.1991, 4 Ob 546/91.]