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Dokument-ID: 480837
2.2 Judikatur
Entfall der Rezeptgebührenbefreiung nur mittelbarer Schaden
Beim Schaden, den eine Witwe durch den Wegfall der Rezeptgebührenbefreiung erleidet, die sie nur solange erhalten hatte, als ihr Einkommen nach dem Tod des Ehemannes den für die Ausgleichszulage vorgesehenen Richtsatz nicht erreichte, weil die Befreiung von der Rezeptgebühr an die Gewährung der Ausgleichszulage gekoppelt ist, handelt es sich um keinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem verstorbenen Gatten und daher im Verhältnis zum für dessen Tod haftenden Schädiger um einen bloß mittelbaren Schaden • [Fußnote: OGH 25.11.2008, 1 Ob 66/08z.] .