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3.1 Äquivalenztheorie
Ein Verhalten ist dann für einen Erfolg ursächlich, wenn dieser ohne das Verhalten nicht eingetreten wäre. Die Kausalität oder auch Verursachung ist die erste Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit ein Schaden einem anderen zugerechnet werden kann. Es wird dabei geprüft, ob der Schaden auch ohne das Verhalten entstanden wäre, ob daher das Verhalten für den Schaden conditio sine qua non war, dh, eine notwendige Bedingung. • [Fußnote: Welser, Bürgerliches Recht, 13. Auflage, Band II, S 309.] Ohne Kausalzusammenhang zwischen einer Handlung und einem eingetretenen Schaden kommt es in der Regel zu keiner Haftung des Handelnden.