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Dokument-ID: 1143773
11.8.1 Rechtsgrundlage
Wenn zustehende Entgelte oder Entgeltdifferenzen aus abgelaufenen Kalenderjahren nachgezahlt werden, insbesondere wenn solche Nachzahlungen zu den laufenden Entgeltzahlungen dazu kommen, kann es durch das Zuflussprinzip des Steuerrechts und die Steuerprogression zu einem teils beachtlichen Mehr an Lohnsteuer gegenüber jener kommen, die bei rechtzeitiger laufender Zahlung angefallen wäre. Da der Arbeitnehmer die Lohnsteuer schuldet, erleidet er insofern einen Steuerschaden.