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Dokument-ID: 1239892
2.6 Mittelbare Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit
Mitgliedstaaten und Unternehmen verwenden häufig Differenzierungskriterien, die insbesondere geografisch definiert sind, wie das Geburtsland, den Wohnort oder die Staatsangehörigkeit. Der EuGH hat in mehreren Urteilen ausgesprochen, dass die Verwendung solcher einzelner Kriterien noch nicht zu einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit führt. • [Fußnote: Windisch-Graetz, ecolex 2023/496.]