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Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6.1 Obliegenheiten vor Vertragsabschluss

Hierzu gehört die vorvertragliche Anzeigepflicht. Bevor ein Versicherungsvertrag geschlossen wird, muss der Antragsteller (künftiger Versicherungsnehmer) dem Versicherer alle Gefahrenumstände und Risikofaktoren mitteilen, die für die Vereinbarungen in der Versicherungspolizze von Relevanz sein könnten. Welche Risikofaktoren genau relevant sind, wird vorab von dem Versicherer festgelegt. Dies erfolgt in der Regel durch Antragsfragen, die schriftlich vorliegen müssen.

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