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2.2 Parallelsportarten
Für Parallelsportarten (Individualsportarten) charakteristisch ist der Umstand, dass körperlicher Kontakt zwischen den Ausübenden vermieden wird und durch gegenseitige Rücksichtnahme das Schadenrisiko verringert werden soll. Dazu zählen das Schifahren, die Disziplinen der Leichtathletik, der Radsport, Schwimmen und Ähnliches. Dabei wird unabhängig von den Gegnern versucht, ein bestimmtes Ziel (zB Zeitkriterium) zu erreichen. • [Fußnote: Gschöpf, Haftung bei Verstoß gegen Sportregeln: Schwerpunkt Schirecht (2000), 26.]