© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1143777
11.10.1 Rechtslage
Nach hL besteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine gesetzliche, aus diesem fortwirkende Verschwiegenheitspflicht. • [Fußnote: Löschnigg, Arbeitsrecht, 13. Auflage, 6/067.] Personenbezogene Daten sind jedenfalls geheim zu halten; dies muss der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen gewährleisten. Ein Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und deren Verwertung können einen Verstoß gegen § 1 UWG darstellen.