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Neu Dokument-ID: 1143703

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.5.2 Rechtsprechung

Mitverschulden – Arbeitsverweigerung wegen Beleidigung

Wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung unter anderem deshalb beharrlich verweigert, weil er im Zuge einer Debatte vom Arbeitgeber wiederholt beleidigt wurde, steht ihm 1/3 der Kündigungsentschädigung und Abfertigung zu. • [Fußnote: OGH 26.4.2001, 8 ObA 76/01.] 

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