© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1143772

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.7.2 Rechtsprechung

Keine Aufrechnung mit Existenzminimum bei grober Fahrlässigkeit

Die Aufrechnung gegen den der Exekution entzogenen Teil einer Lohnforderung ist gem § 292 Abs 3 EO nur zur Hereinbringung eines Vorschusses, einer in rechtlichem Zusammenhang stehenden Geldforderung oder einer Schadenersatzforderung zulässig, wenn der Schaden vorsätzlich zugefügt wurde. Bei einer nicht vorsätzlichen, wenn auch grob fahrlässigen Schadenszufügung ist aber eine Aufrechnung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Dienstnehmerhaftung gegen das Existenzminimum unzulässig. • [Fußnote: OLG Wien ARD 5232/35/2001.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop