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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.11.2 Rechtsprechung

Kündigung bei Betriebsübergang kann gerechtfertigt sein

Die Aufkündigung eines Dienstverhältnisses im Zuge eines Betriebsübergangs kann aus zwingenden wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen rechtswirksam erfolgen. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs wäre aber als verpöntes Motiv unzulässig. Der ex-lege-Übergang von Dienstverhältnissen im Fall von Betriebsübernahmen soll die Umgehung des Kündigungsschutzes verhindern. Kündigungen, die im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit Betriebsübernahmen stehen, sind unwirksam. • [Fußnote: OLG Wien ARD 4811/21/97.] 

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