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Neu Dokument-ID: 817407

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Schadenersatz wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes

Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung • [Fußnote: Gleichbehandlungsgesetz, kurz: „GlBG“.]  regelt

  • die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt,
  • die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung),
  • die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen,
  • die Grundsätze für die Regelung der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen und
  • die Grundsätze für die Regelung der Gleichbehandlung im Arbeitsleben in der Land- und Forstwirtschaft.

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