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Dokument-ID: 817407
3 Schadenersatz wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes
Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung • [Fußnote: Gleichbehandlungsgesetz, kurz: „GlBG“.] regelt
- die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt,
- die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung),
- die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen,
- die Grundsätze für die Regelung der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen und
- die Grundsätze für die Regelung der Gleichbehandlung im Arbeitsleben in der Land- und Forstwirtschaft.