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Dokument-ID: 760142
4.1 Schutzvoraussetzungen
Entspricht ein Muster der Definition des § 1 Abs 2 MuSchG, müssen noch weitere Voraussetzungen vorliegen, damit es Musterschutz erlangt. Diese Voraussetzungen sind die Neuheit (§ 2 Abs 1 MuSchG) und die Eigenart (§ 2 Abs 2 MuSchG) des Musters. Auch darf ein Muster nicht den guten Sitten oder der öffentlichen Ordnung widersprechen.