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Dokument-ID: 817930
3.5.6 Verfahrensrechtliches
Diskriminierung wegen Schwangerschaft/Karenz muss glaubhaft gemacht werden
Allein die Tatsache, dass das (befristete) Dienstverhältnis einer schwangeren oder einer in Karenz befindlichen Arbeitnehmerin beendet oder nicht verlängert wird, bedeutet noch nicht zwingend, dass die Schwangerschaft oder die Karenz das Motiv für diese Vorgehensweise ist. Ein derartiges Motiv muss die eine Diskriminierung behauptende Arbeitnehmerin glaubhaft machen. • [Fußnote: OGH 26.05.2014, 8 ObA 52/13z.]