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Dokument-ID: 629860
7.2.3 Verhalten eines Tiers
Die Unabwendbarkeit eines Ereignisses kann auch auf das Verhalten eines Tieres zurückzuführen sein, dies auch dann, wenn dessen Verhalten durch den Betrieb des Fahrzeugs veranlasst wurde, zB bei Erschrecken durch Motorlärm. • [Fußnote: EvBl 1948/170.] In der Praxis finden sich vor allem Fälle, in denen ein Tier unerwartet auf die Fahrbahn läuft, zB ein Hund. Aber auch der Stich eines Insekts beruht auf dem Verhalten eines Tieres. • [Fußnote: SZ 38/152.]