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7 Von Dienstnehmern verschuldete Schäden an Arbeitskollegen
Wenn der andere Dienstnehmer ein Aufseher im Betrieb ist, kommt diesem das Dienstgeberhaftungsprivileg zugute. Wenn der andere Dienstnehmer hingegen ein gleichrangiger Dienstnehmer ist, dann haftet er nach den allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsregelungen. • [Fußnote: OGH 22.12.2004, 8 ObA 78/04k.] In dem Umfang, in dem die Unfallversicherung Leistungen erbringt, gehen die Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Schädiger infolge der in § 332 Abs 1 ASVG angeordneten Legalzession auf den Sozialversicherungsträger über. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche kann der Geschädigte gegenüber dem Schädiger geltend machen. Davon ist insbesondere das Schmerzengeld erfasst, aber auch Ansprüche auf Sachschadenersatz und Vermögensschäden, für die der Sozialversicherungsträger keine Leistungen an den Verletzten erbringt. • [Fußnote: OGH 6.6.1978, 4 Ob 16/78.]