© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 760144

David Spahija - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Zivilrechtliche Ansprüche bei Musterrechtsverletzungen

Gem § 34 MuSchG gelangen hinsichtlich der zivilrechtlichen Ansprüche im Falle von Musterrechtsverletzungen die §§ 147 bis 154 PatG sinngemäß zur Anwendung. Der Verletzte hat demnach insbesondere Anspruch auf Unterlassung, auf Beseitigung, auf Zahlung eines angemessenen Entgelts, auf Schadenersatz, auf Herausgabe des Gewinns, auf Rechnungslegung, auf Auskunft und auf Urteilsveröffentlichung.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop