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Dokument-ID: 1101979
2.3.1 Zum Begriff der Elementarschäden
Elementarschäden sind Schäden an Häusern und Hausrat, die durch das Einwirken von Naturgewalten entstehen. Über die Hausratversicherung sind zahlreiche Elementarschäden, wie zB Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel meist bereits abgedeckt. Zu beachten ist aber, dass häufig weitere Elementarschäden, wie zB Hochwasser, von der Hausratversicherung ausgenommen sind.