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2.4.1 Zum Fahrgast als Schwarzfahrer
Fahrgast ohne Fahrschein – kein Schutz nach dem EKHG
Ein Ehepaar benutzte den Zug, ohne bei der Kontrolle durch den Schaffner gültige Fahrscheine vorzuweisen. Der Schaffner forderte beide auf, den Zug an der nächsten Haltestelle zu verlassen. Bei der Ankunft auf dem Bahnhof ersuchte der Schaffner das Ehepaar, den Zug zwei Waggons weiter vorne zu verlassen, weil der Bahnhof erst dort über einen Bahnsteig verfügte. Die Ehegatten stiegen dennoch aus, die Frau stürzte und brach sich das Bein. Auch wenn die Verletzte einen Fahrschein gehabt haben sollte, was nicht erwiesen werden konnte, diesen aber nicht vorzeigte, liegt nach Ansicht des OGH die Ausnahme von der Haftung gemäß § 3 Z 1 EKHG vor. • [Fußnote: OLG Wien 31.10.2000, ZVR 2002/19.]