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Dokument-ID: 481625
3.2.6 Andere Tiere
Hühner müssen von Straßen ferngehalten werden
Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung dargelegt, dass Hühner, die auf der Straße laufen, auch für die Kraftfahrer eine Gefahrenquelle darstellen, weil sie diese zu unbedachten Reaktionen veranlassen können oder weil ein auffliegendes Huhn den Wagen beschädigen könne. Diese Gefahr sei umso größer, je näher der Straße die Hühner gehalten würden. Man müsse deshalb vom Hühnerhalter, dessen Haus nahe an einer einigermaßen häufig befahrenen Straße stehe, verlangen, dass er seine Hühner von der Straße fernhalte. • [Fußnote: SZ 41/161.]