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Dokument-ID: 1244740
1.1 Auflösung wegen Willensmängeln
Anwendbares Recht
Die Voraussetzungen, die Nichtigkeit einer eingetragenen Partnerschaft und ihre Auflösung wegen Mängeln bei ihrer Begründung geltend machen, sind grundsätzlich nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem sie begründet wird (§ 27a IPRG).