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Dokument-ID: 1244843
2.8 Herstellerbefreiung
Die Herstellerbefreiung gilt nur für Gebäude, nicht für den Grund und Boden.
Der Hersteller des Gebäudes trägt das finanzielle Baurisiko hinsichtlich der Errichtung des Gebäudes. Alternativ trägt der Auftraggeber bei Errichtung des Gebäudes durch einen beauftragten Unternehmer das Risiko allfälliger Kostenüberschreitungen.