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Dokument-ID: 1244837
2.2 Immobilienübertragungen iZm Ehescheidungen
Aufteilung des Ehevermögens
Werden im Zuge einer Ehescheidung private Immobilien (zB Grund und Boden, eine gemeinsame Wohnung oder ein gemeinsames Haus) aufgeteilt, sind gegebenenfalls existenzbedrohliche steuerliche Konsequenzen möglich. Werden im Rahmen der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gem § 83 EheG auch Liegenschaften übertragen, so gilt dieser Vorgang auch bei Ausgleichszahlungen immobilienertragsteuerneutral.