© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1244766

Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 (Internationale) Zuständigkeit

Sachliche Zuständigkeit

Streitigkeiten über die Scheidung, die Aufhebung oder die Nichtigerklärung einer Ehe oder über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe zwischen den Parteien gehören unter anderem grundsätzlich (ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes) vor die Bezirksgerichte (§ 49 Abs 2 Z 2a JN).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Scheidungsfolgenrecht in unserem Shop! Zum Shop