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Dokument-ID: 1244833
1.8 Judikatur zum abgabenrechtlichen Angehörigenverhältnis
Gem § 25 Abs 2 BAO gilt: „Die durch eine Ehe begründete Eigenschaft einer Person als AngehörigerAngehörigenstatusBAO bleibt aufrecht, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht.“