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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.8 Kosten und Gebühren

In Ehescheidungssachen beläuft sich die Gerichtsgebühr für das Verfahren erster Instanz auf EUR 410,– (TP 1 Anm 9 GGG), für das Verfahren zweiter Instanz auf EUR 449,– (TP 2 Anm 6 GGG) und für das Verfahren dritter Instanz auf EUR 671,– (TP 3 Anm 6 GGG).

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