© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1244767
1.2 Materiell anwendbares Recht, Rechtswahlvereinbarungen
Materiell anwendbares Recht
Was das auf die Ehescheidung inhaltlich anwendbare Recht anlangt, so ist im Rahmen eines in Österreich anhängig gemachten Ehescheidungsverfahrens auf die Bestimmungen der Rom III-VO Bedacht zu nehmen. Die Frage der Anwendung ausländischen Rechtes ist stets, auch ohne dass sich die Parteien darauf berufen, zu prüfen, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Sache ausländischem Recht unterliegen könnte (RIS-Justiz RS0009230). IdS unterliegen gem Art 8 Rom III-VO die Ehescheidung und die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes mangels einer Rechtswahl