© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1244819

Andrea Futterknecht - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3 Selbst- und Weiterversicherung im Anwendungsbereich des B-KUVG

Gem § 56 Abs 7 B-KUVG besteht der Versicherungsschutz auch für frühere Ehegatten oder eingetragene Partner des Versicherten weiter, wenn und solange ihnen der Versicherte als Folge einer Nichtigerklärung, Aufhebung oder Scheidung der Ehe oder Nichtigerklärung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft Unterhalt zu leisten hat und wenn die Angehörigen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und nach keinen anderen gesetzlichen Vorschriften krankenversichert sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bestehen im Anwendungsbereich des B-KUVG folgende Möglichkeiten der Selbstversicherung:

Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung nach § 7a B-KUVG

Antragsberechtigt sind geringfügig beschäftigte Vertragsbedienstete, und Arbeitnehmer:innen der Universitäten, Beamte und Mandatare.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Scheidungsfolgenrecht in unserem Shop! Zum Shop