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Neu Dokument-ID: 1244816

Andrea Futterknecht - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

6 Sozial- bzw Krankenversicherungsschutz

Grundsätzlich hat die Ehescheidung keine Auswirkungen auf den bestehenden eigenen Sozialversicherungsschutz der Ehepartner. Der erwerbstätige Ehepartner hat weiterhin gegenüber seinem bisherigen Sozialversicherungsträger Anspruch auf Leistungen im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

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