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Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Verlustausgleich

Bei privaten Grundstücksveräußerungen gem § 30 EStG ist eine Verlustentstehung nur dann möglich, wenn die Einkünfte nach der Regelmethode gem § 30 Abs 3 EStG (versus Pauschalmethode gem § 30 Abs 4 EStG) ermittelt werden. Die Regelmethode ist für Neugrundstücke zwingend anzuwenden, bei Altgrundstücken kann zwischen Regel- und Pauschalmethode gewählt werden (Günstigkeitsvergleich). Die Pauschalmethode geht immer von einem Überschuss aus.

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