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Dokument-ID: 1244721
3.1.3 Vollstreckbarkeit geregelter Ansprüche
Zu beachten ist weiters, dass derartige Vereinbarungen zwischen Lebensgefährten grundsätzlich noch nicht zu einem unmittelbar exekutierbaren Anspruch führen, sondern erst gerichtlich geltend gemacht werden müssen.