© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1260956
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG 1984)
§ 121i. Übergangsbestimmung zur Dienstrechts-Novelle 2015
Die Aufzeichnungen über Belehrungen oder Ermahnungen, die vor dem 1. Juli 2015 erteilt wurden, sind nur auf Antrag der Landeslehrperson zu vernichten. Auch sämtliche Schriftstücke hinsichtlich des Antrags sind zu vernichten.