© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1260057
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG 1984)
§ 26e. Bereichsleitung
(1) Die Bereichsleitung beinhaltet die im § 55d Schulunterrichtsgesetz – SchUG, BGBl. Nr. 476/1986, umschriebenen Aufgaben; bei den Aufgaben gemäß § 55d Z 3 SchUG kommt ihr Vorgesetztenfunktion gegenüber den Lehrpersonen an der Schule zu.
(2) Lehrpersonen im Anwendungsbereich des § 51 Abs. 10 haben die Schulcluster-Leitung in ihrem gesamten Aufgabenbereich zu unterstützen, soweit die Einrechnung gemäß § 51 Abs. 10 das Ausmaß der Einrechnung aus anderen Funktionen übersteigt.